Allgemeine Geschäftsbedingungen neugedacht – Unternehmen




Präambel

 

neugedacht gGmbH, Hublandplatz 1, 97074 Würzburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Winkler und Moritz Hanl (im Folgenden neugedacht).

 

Die neugedacht gGmbH ist eine steuerlich anerkannte gemeinnützige Körperschaft. Alle Mittel werden ausschließlich zur Unterstützung und Finanzierung von satzungsgemäßen, gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne der deutschen Abgabenordnung (AO) verwendet.

 

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Unternehmen, welche mit Hilfe der Plattform spenden und regeln die Rechte und Pflichten, die bei der Nutzung der verfügbaren Funktionen und beim Besuch der Plattform bestehen.

 

§ 1 Geltungsbereich, Änderung 

 

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Verhältnis zwischen neugedacht und dem jeweiligen Unternehmen (im Folgenden Spender) im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Plattform und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Spenders werden nicht anerkannt, es sei denn, neugedacht hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 

 

  1. Sie gelten ausschließlich gegenüber Spendern. Spender im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. neugedacht behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. neugedacht wird diesbezüglich spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Spender davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Spenders zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist neugedacht dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

 

  1. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

  1. individuelle Vereinbarungen

  2. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

  3. die gesetzlichen Regelungen.



§ 2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

 

  1. Selbst wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme als Nutzer erfüllt sind, behält sich neugedacht das Recht vor, die Registrierung eines Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  1. Neugedacht oder der registrierte Spender können das Nutzungsverhältnis jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 14 Tagen beenden. Nach Ablauf dieser Frist ist der registrierte Spender nicht mehr berechtigt, die Funktionalitäten der Plattform zu nutzen, die ihm gemäß des Nutzungsvertrags zur Verfügung stehen.

 

  1. Das Konto eines Spenders kann durch neugedacht auch gesperrt werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Spender:

  1. gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt, 

  2. bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat,

  3. gegen Rechte Dritter verstößt und/oder 

  4. wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. 

Grundsätzlich wird ein Spender, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist, vor einer Sperrung abgemahnt. 

 

  1. Wenn das Konto eines Spenders von neugedacht gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist der Spender nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.



§ 3 Bereitstellung der Plattform 

 

  1. neugedacht wird sich bemühen, die Plattform möglichst störungsfrei zugänglich zu machen. Es wird jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert.

 

  1. neugedacht bleibt das Recht vorbehalten, Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn neugedacht aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Spenders auf eine bestimmte Beschaffenheit der Plattform und derer Funktionalitäten. neugedacht kann ohne Mitteilung an den Spender jederzeit Änderungen der Plattform und Funktionalitäten oder Updates vornehmen. neugedacht beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.

 

  1. Für eine vollumfängliche Nutzung der Plattform muss das Endgerät des Spenders dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation und/oder dem Anlegen des Spenderkontos verlangt werden. Eine durchgehend bestehende Internetverbindung während der Verwendung der Plattform ist erforderlich. 

 

  1. Neugedacht trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

 

§ 4 Registrierung

 

  1. Die Registrierung als Spender ist kostenfrei. Der Spender kann telefonisch, über das Kontaktformular auf der Webseite https://neugedacht.org/ oder per E-Mail die Registrierung anfragen. neugedacht richtet dem Spender anschließend ein Konto ein und sendet ihm im Anschluss per E-Mail einen entsprechenden Zugang zu.

 

  1. Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Spender, sobald er den Registrierungslink durch neugedacht erhalten hat, auf der entsprechenden Login-Seite ein initiales Passwort setzen.

 

  1. Durch Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab, um einen Vertrag über die Nutzung der Plattform abzuschließen.

 

  1. Der geschlossene Bereich der Plattform ist nur von registrierten Nutzern nutzbar. 

 

  1. Nur ein bevollmächtigter Vertreter ist berechtigt, die Registrierung einer juristischen Person (Organisation oder Unternehmen) und die Registrierung eines Projekts im Namen der Organisation durchzuführen.

 

  1. neugedacht hat das Recht, ohne Angabe von Gründen die Registrierung eines Nutzers abzulehnen, auch wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme als Nutzer erfüllt sind.

 

§ 5 Spendenprozess

 

  1. Im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen bezieht sich der Begriff Spendenprozess auf die Spende des Spenders an neugedacht unter Angabe eines eventuellen „Spendenzieles“. neugedacht bemüht sich darum, das vom Spender angegebene Spendenziel bei der Mittelverwendung zu berücksichtigen. Es besteht jedoch ausdrücklich kein Rechtsanspruch des Spenders auf das Weiterspenden an das genannte Spendenziel. Bei der Mittelverwendung werden die gemeinnützigen Zwecke von neugedacht, die geltenden Nutzungsbedingungen sowie das Prinzip der zeitnahen Mittelverwendung berücksichtigt, d.h. dass die Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden müssen.

 

  1. Die neugedacht gGmbH bietet eine Plattform an, auf der potenzielle Empfänger von Zuwendungen ihre Projekte vorstellen und von möglichen Spendern gefunden werden können. Die neugedacht gemeinnützige GmbH fungiert dabei als anerkannte steuerliche Förderkörperschaft und empfängt die Spenden, die von den Spendern über die Plattform getätigt werden. 

 

§ 6 Spendenabwicklung

 

  1. Spenden können sowohl einmalig als auch regelmäßig wiederkehrend geleistet werden. Wiederkehrende Dauerspenden können jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden.

 

  1. neugedacht stellt die Zuwendungsbestätigungen in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres jährlich rückwirkend aus. Es besteht kein Anspruch auf eine Zwischenbescheinigung, auf Anfrage kann diese jedoch ausgestellt werden. Eine Zuwendungsbestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn neugedacht alle dafür benötigten Informationen vom Spender erhalten hat.

 

  1. Der Spender ist sich bewusst, dass neugedacht keinen Erfolg in Bezug auf das Resultat bestimmter Spendenziele und/oder Zielsetzungen von Spenden- bzw. Hilfsorganisationen schuldet und damit diesbezüglich auch keine Garantieversprechen machen kann. Derartige Erfolge können objektiv betrachtet nicht versprochen werden, da diese ausschließlich von Abhängigkeiten und Faktoren bestimmt werden, auf die neugedacht keinen Einfluss nehmen kann. 

 

  1. Der Spender verpflichtet sich, den genannten Geldbetrag vollständig und ohne jegliche Abzüge für Transaktionskosten zur Verfügung zu stellen, um das gewünschte Spendenziel zu unterstützen.

 

  1. Falls der Spender am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, wird neugedacht vor jeder SEPA-Lastschrift (bei wiederkehrenden Spenden vor der ersten SEPA-Lastschrift innerhalb des Dauerauftrags) eine Vorausinformation an den Spender senden, die den zu belastenden Betrag und das Fälligkeitsdatum enthält. Die Vorausinformation wird dem Spender mindestens einen Tag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift zugeschickt. 



§ 7 Verwendung von Spenden zur Kostendeckung

 

  1. Die Entscheidung, ob der Betrag, der an neugedacht gespendet wurde, weitergespendet wird oder nicht, liegt bei neugedacht. Diese Entscheidung betrifft ausschließlich den Betrag, der um die Bearbeitungskosten reduziert wurde. Der Betrag, der für die Deckung der Bearbeitungskosten erforderlich ist (siehe aktuelle Bearbeitungskosten), verbleibt jedoch immer bei neugedacht.

 

  1. neugedacht ist zur Änderung der Bearbeitungskosten berechtigt, wenn diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von neugedacht und des Spender für den Spender vertretbar ist und die Änderung im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt zumutbar erscheint. neugedacht wird dem Spender die Änderung der Preise mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. 



§ 8 Mitwirkungspflichten des Spenders

 

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Partei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Partei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben. Die Pflichten des Spenders ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Spender ist auch darüber hinaus zu erforderlicher Mitarbeit verpflichtet. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.

    1. Der Spender ist verpflichtet, die von neugedacht erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

    2. Der Spender ist verpflichtet, bei der Registrierung seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber neugedacht unverzüglich mitzuteilen. 

    3. Der Spender ist verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte einzuholen.

    4. Der Spender ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an neugedacht überlassenen Informationen, Daten, Texte und Dateien nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Spender stellt neugedacht von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche des Spenders sind ausgeschlossen. neugedacht ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Spenders auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.

    5. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von neugedacht sind ein beliebiges Endgerät (Tablet, Smartphone, PC) sowie eine aktive Internetverbindung zur Nutzung der Plattform. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Spenders. Dieser hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der volle Funktionsumfang der Plattform gilt nur für die jeweils aktuell und zwei Jahre zurückliegenden gängigen Endgeräte sowie die aktuell gängigen Browser-Versionen und die jeweiligen zwei Updates vor der aktuellen Version.

    6. Der Spender verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Plattform durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Spender wird neugedacht unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann.

    7. Der Spender ist für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich und sichert seine Einstellungen und Daten regelmäßig.

    8. Der Spender ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 

    9. Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Spender untersagt.

    10. Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind. 

    11. Um sicherzustellen, dass die Zuwendung des Spenders an neugedacht als Spende im steuerlichen Sinne gilt, ist es nicht gestattet, dass der Spender außerhalb der Plattform Kommunikationsmaßnahmen durchführt, welche folgende, unzulässige Inhalte enthalten:

      1. unausgemachte Kommunikations- und Werbemaßnahmen, die einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Spende und dem Produkt des Nutzers herstellen, die Verknüpfung von Umsatz und Spende fördern oder die Spende vermarkten. Zudem wird es nicht geduldet, wenn zur Imagepflege auf die Leistungen einer steuerbegünstigten Körperschaft hingewiesen wird.

      2. Inhalte, die Aussagen enthalten, die nicht mit den Nutzungsbedingungen übereinstimmen. Konkret dürfen Inhalte beispielsweise nicht behaupten oder den Eindruck erwecken, dass die Trägerorganisation des vom Spender im Spendenprozess ausgewählten Projekts die Empfängerin der über die Plattform eingeworbenen Spenden ist, und nicht neugedacht. Ebenso ist es nicht erlaubt, dass neugedacht ohne eigene Letztentscheidungsbefugnis die über die Plattform eingeworbenen Spenden an die ausgewählte Organisation weiterleitet.

 

  1. Kommt der Spender nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist neugedacht dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. 

 

  1. Der Spender trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer der Plattform auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Verletzt der Spender oder ein von diesem bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann neugedacht ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer des Spenders unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für neugedacht, seine Spender oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.  

 

  1. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber neugedacht geltend machen, wird neugedacht den Spender hierüber unverzüglich informieren. Der Spender verpflichtet sich, neugedacht insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, neugedacht bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit neugedacht kein Mitverschulden zur Last fällt. 



§ 9 Haftung

 

  1. Der Spender haftet dafür, dass die Plattform und die Funktionalitäten nicht zu gesetzeswidrige oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.  

 

  1. neugedacht erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Plattform nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Bei der Bereitstellung der Plattform schuldet neugedacht die branchenübliche Sorgfalt. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der Plattform richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung auf der Webseite https://neugedacht.org/ bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

 

  1. Die Haftung von neugedacht für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass neugedacht gegenüber dem Spender einen Mangel arglistig verschweigt. Der Spender hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch neugedacht. Die Haftung von neugedacht für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass neugedacht gegenüber dem Spender einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Spenders gegen neugedacht beinhaltet, ist ausgeschlossen.

 

  1. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von neugedacht zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Spendern verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Spender selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von neugedacht ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Spender kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist. 

 

  1. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet neugedacht insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Spender unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von neugedacht gehört.

 

  1. Der Spender zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann mündlich erfolgen. 

 

  1. Der Spender wird neugedacht bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

 

  1. neugedacht haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

  1. Für sonstige Schäden haftet neugedacht nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 

 

  1. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

  1. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.



§ 10 Nutzungsrechte

 

  1. Sämtliche Inhalte der Plattform von neugedacht sind urheberrechtlich geschützt.

 

  1. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Spender grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung. 

 

  1. Sämtliche Rechte an jedweder Plattform stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich neugedacht zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Spendern eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte / Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Plattform und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei neugedacht. Der Spender erwirbt insbesondere keine Rechte an dem Sourcecode der verwendeten Software.   

 

  1. Der Spender ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Plattform und Funktionalitäten, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von neugedacht über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Plattform und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen. 

 

  1. Der Spender räumt neugedacht für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Plattform von neugedacht sowie ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen ein.  

 

  1. neugedacht behält sich das Recht vor, Nutzerkonten zu löschen, die für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht genutzt wurden.



§ 11 Schlussbestimmungen.

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von neugedacht in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. 

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



Stand: 14.04.2023